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   VG Frankfurt/Main, 20.05.2014 - 5 K 3444/13.F   

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https://dejure.org/2014,73551
VG Frankfurt/Main, 20.05.2014 - 5 K 3444/13.F (https://dejure.org/2014,73551)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.05.2014 - 5 K 3444/13.F (https://dejure.org/2014,73551)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - 5 K 3444/13.F (https://dejure.org/2014,73551)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09

    Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.05.2014 - 5 K 3444/13
    Im vorliegenden Verfahren ist maßgeblich für den geltend gemachten Anspruch der Klägerin das Gesetz für den Vorrang Erneuerbaren Energien in der Fassung vom 28. Juli 2011, denn maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehren der Klägerin ist nach dem einschlägigen materiellen Bundesrecht die Rechtslage, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist (Ausschlussfrist) zum 30. Juni 2012 (vgl. § 43 Abs. 1 EEG) bestand (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 31.05.2011 - 8 C 52/09 -).

    Zutreffend hat auch der Bevollmächtigte der Klägerin darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes in seinem Urteil vom 31.05.2011 (Az.: 8 C 52/09) zu § 16 Abs. 2 EEG 2004 ausgeführt hat:.

  • Drs-Bund, 06.02.2004 - BT-Drs 15/2464
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.05.2014 - 5 K 3444/13
    Danach regeln die Nachweisanforderungen nicht nur die kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen einer das Unternehmen begünstigenden Begrenzungsentscheidung, sondern auch die Art und Weise, wie dieser Nachweis zu erbringen ist (Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 15. Ausschuss, vom 1. April 2004, BTDrcks 15/2464 S. 50 f. zu § 16 Abs. 2).
  • Drs-Bund, 15.02.2008 - BT-Drs 16/8141
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.05.2014 - 5 K 3444/13
    Diese Ausführungen gelten auch zu dem hier einschlägigen § 41 Abs. 1 EEG 2009, da nach der amtlichen Begründung (Bundestagsdrucksache 16/8141 Seite 65) "Absatz 1 im Wesentlichen § 16 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 entspricht.".
  • VGH Hessen, 23.03.2017 - 6 A 414/15

    Ein umgewandeltes Unternehmen kann unter der Geltung des EEG 2012 nicht auf die

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Mai 2014 - 5 K 3444/13.F - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 20. Mai 2014 - 5 K 3444/13.F - hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Klage abgewiesen und im Wesentlichen zur Begründung ausgeführt, die Klägerin erfülle nicht die Voraussetzungen für eine Begrenzung der EEG-Umlage nach den §§ 40 ff. EEG 2012.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Mai 2014 - 5 K 3444/13.F - aufzuheben.

  • VG Frankfurt/Main, 13.01.2015 - 5 K 4650/13

    Ein Unternehmen, das PET Recyclate, PET Flakes, aus recyceltem Kunststoff zwecks

    Das Verwaltungsgericht Frankfurt (vgl. Urteil vom 20.05.2014, Az.: 5 K 3444/13.F) hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichtes darauf hingewiesen, dass aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (z. B. Urt. v. 31.05.2011, Az.: 8 C 52/09) deutlich werde, dass die in den §§ 40 ff. EEG geregelte besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen nicht nur im Hinblick auf die Interessen der stromintensiven bzw. stromverbrauchenden Unternehmen, sondern auch im Verhältnis zu den nicht privilegierten Stromverbrauchern, den Rest der Unternehmen und den Haushalten in Deutschland, die diese zusätzlichen Kosten dann tragen müssen, gesehen und verstanden werden muss.
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